Über die PrivaSphere Secure Messaging Plattform können elektronische Eingaben an Eingaben an Behörden und Gerichte gemacht werden.
Diese Plattform entspricht der „Verordnung des EJPD vom 16. September 2014 über die Anerkennung von Plattformen für die sichere Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren (Anerkennungsverordnung Zustellplattformen)” (SR 272.11).
siehe: 272.1 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSV)
Weitere Grundlagen
Weitere Themen zum elektronischen Rechtsverkehr
eGov Service: Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden
PrivaSphere Secure Messaging: Kurzbeschrieb der Plattform
siehe auch:
Voraussetzungen für das Versenden:
Voraussetzungen für das Empfangen:
Der PrivaSphere Account muss folgende Voraussetzungen für den Empfang von eGov Mails erfüllen:
Ihr Passwort ist der Zugang zu Ihrem eGov Account und damit Ihrem Rechtsverkehr.
Auf PrivaSphere Secure Messaging können Sie sich direkt mit Ihrem ZugLoginr eID registrieren und auch einloggen.
Damit identifizieren Sie sich gegenüber der PrivaSphere Plattform und Sie werden als Teilnehmer des elektronischen Rechtsverkehr freigeschaltet. Ihr Konto wird auch im Elektronischen Teilnehmer-Verzeichnis des Bundesamtes für Justiz eingetragen.
https://www.privasphere.com/mkSamlReqZG5295.d
Siehe auch:
Auf PrivaSphere Secure Messaging können Sie sich direkt mit Ihrer SwissID einloggen.
Eine eGov Identifikation mit der SwissID ist noch nicht möglich (in Vorbereitung durch SwissID). Die eGov Identifikation ist aktuell "online" mittels PrivaSphere Sign & Send SelfIdent , der postalischen Identifikation im PrivaSphere Konto oder mit der SuisseID (nicht mehr neu erhältlich) möglich.
Nach einigen Gratis-Probelogins werden Ihnen die Drittkosten pro Login belastet (Modul 1 CHF -.10, Modul 3 CHF -.20).
1) Login - Mein Konto - Login Einstellungen
2) Aktivierung-Start
3) Aktivierung abschliessen
(führt dann zum SwissID login)
4) nach dem nächsten Ausloggen sieht es dann so aus:
(nachdem die Plattform das eMail wahrgenommen hat)
Verwenden Sie einmal Ihr bisheriges Login (Passwort, ...) um dieses neue SSO-Login in ihrem bestehenden PrivaSphere Konto zu aktivieren!
Siehe auch:
Der Sender verfügt über ein Konto bei PrivaSphere Secure Messaging
Eingabe an ein Gericht aus der Sicht des Senders (Anwalt, Bürger, …)
Voraussetzung ist, dass der Sender registrierter Benutzer von PrivaSphere Secure Messaging ist oder die Behörde ein eGov Formular anbietet.
Um eine elektronische Eingabe an ein Gericht / eine Behörde zu senden erfasst der Sender eine eMail bei PrivaSphere Secure Messaging. Er wählt als Empfänger die publizierte eMail Adresse des Gerichts / der Behörde.
Nach dem Erfassen der eMail und dem Hochladen der signierten Anhänge wird ‚Versand vorbereiten‘ gewählt.
Der Sender wählt die Sende-Art „eGov Eingeschrieben“. Da Behörden unter dem Amtsgeheimnis stehen wird standardmässig der MUC unterdrückt. Ebenfalls wird kein MUC benötigt, falls der Empfänger auf einer anderen Plattform registriert ist (Interoperabler eGov Verkehr).
Für eGov Einschreiben an eGov identifizierte Benutzerinnen und Benutzer auf der PrivaSphere Secure Messaging Plattform wird standardmässig ein MUC generiert. Dieser kann unterdrückt werden oder er muss der Empfängerin oder dem Empfänger übermittelt werden.
Das Signet neben der Empfänger Adresse zeigt an, dass es sich um eine ‚registrierte Behörde‘ handelt.
Nach dem Senden kann der Status der Eingabe unter ‚Meine Mail‘ – ‚Gesendet‘ eingesehen werden.
Ferner erhält der Sender ein Belegexemplar mit digitaler Zeitsignatur zugestellt – diese sollte als Beleg für den Versand lokal gespeichert werden (MIME/eml bzw. pdf).
Im Falle der Übergabe an eine interoperable, andere anerkannte Plattform wird dies wie folgt markiert:
Optional stellt PrivaSphere Secure Messaging den Gerichten ein sicheres Kontaktformular zur Verfügung, über das die Parteien den Gerichten verbindliche Dokumente (Fristenlauf, etc.) sicher übermitteln können.
Gemäss Ziff: 7.8 des Kriterienkataloges wird der Formular-URL auch bei der Suche auf interoperablen Plattformen dargestellt.
Dabei wird die Übermittlung protokolliert und erhält einen fälschungssicheren digitalen Zeitstempel.
Der Sender erhält umgehend ein digital signiertes Belegexemplar zu seinen Akten.
Für eine Eingabe bei einem Gericht steht ein sicherer Link zur Verfügung (verschlüsselt).
z.B.
https://eeg.lu.ch/test-gericht
oder
https://www.privasphere.com/BFM-ODM-UFM-FOM
Dabei öffnet sich ein Web Formular im Browser.
Der Benutzer kann die Felder ausfüllen und das Rechtsbegehren in Form von qualifiziert signierten (rechtsgültig) unterzeichneten PDF Dateien hochladen. Beilagen bevorzugt auch als signierte PDFs.
Belegexemplar zu Handen des Senders
Nach dem erfolgreichen Absenden kann der Sender sogleich das digital zeitgestempelte Belegexemplar als PDF oder eml Datei herunterladen.
Das Belegexemplar ist eine Datei, die das original-zeitsignierte Mail und die Abgabequittung Belege und Quittungen eGoventhält und sie kann mit gängigen Programmen geöffnet werden (eml oder PDF Format).
Von der Plattform beglaubigter Versandzeitpunkt
Auf obigen Abbildungen ist der für die Fristwahrung relevante Zeitpunkt umrandet.
Es ist der eingebenden Partei nicht möglich, diesen auf mit Zert-ES Zeitstempelquellen basierendergänzten Wert zu manipulieren.
Belegexemplar zu Handen eines noch nicht auf der Plattform registrierten Senders
Eine Identifikation durch die Plattform bei einer Behörden-Eingabe ist nicht notwendig, denn die Eingabe enthält ja immer ein qualifiziert signiertes Rechtsbegehren, das einen eindeutigen Nachweis der Identität des Eingebenden beinhaltet.
Aus diesem Grund kann eine Eingabe auch durch einen Absender erfolgen, der noch nie mit einer anerkannten Plattform in Berührung gekommen ist oder der z.B. als Administrativperson einer Anwaltskanzlei auch keinen Bedarf hat, persönlich identifiziert zu werden.
Damit dieser Absender allfällige Lesebestätigungen der Behörde mit der gebotenen Vertraulichkeit zu dem späteren Abholzeitpunkt durch die Behörde empfangen kann, wird ihm bereits beim Versand ein entsprechender Abhol-Code (Message Unlock Code (MUC)) zur Verfügung gestellt.
Falls nach dem Speichern der Browser geschlossen wurde, bevor sich der Absender den MUC merken konnte, so ist er auch noch im Belegexemplar selbst festgehalten:
Sofern der Absender bereits mit einem Passwort oder Zertifikat auf der Plattform registriert ist, so entfällt die Erzeugung eines Abhol-MUCs.
Abbildung 13
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siehe auch:
Eine Empfangsbestätigung einer Behörde ist für den Absender wie z.B. ein Anwalt normalerweise juristisch irrelevant. Es ist daher möglich auf die Ausstellung dieser Empfangsquittung durch eine Behörde verzichten. In diesem „auto-accept“-Fall wird der Behörde ein eGov Einschreiben gleich wie eine vertrauliche Meldung sofort ausgeleifert.
Falls Ihre Behörde die Empfangsquittung unabhängig von den Verfahrensvereinfachungsmöglichkeiten aufgrund des Behördenstatus beibehält, so läuft der Empfang wie folgt ab:
Die Behörde / das Gericht holt die Eingabe bei PrivaSphere Secure Messaging ab (mit MUC, so notwendig).
Der Empfang muss bestätigt werden.
Danach hat das Gericht / die Behörde die Eingabe erhalten und kann sie weiter bearbeiten (herunterladen, Zustellung an die Domäne).
Als Empfänger einer eGov Meldung erhalten Sie die beiden folgenden Elemente:
Sind Sie bereits eGov identifizierter Benutzer auf der PrivaSphere Plattform, so können Sie die eGov Mitteilung einfach abholen.
Sollten Sie noch nicht eGov identifizierter Benutzer sein, so müssen Sie die Identifizierung innert weniger als 7 Tage noch durchführen.
Dies kann auf zwei Arten geschehen:
Sie können danach wählen, ob Sie das eGov Einschreiben 'annehmen', 'ablehnen' oder 'später' entscheiden möchten.
Annehmen:
Sie erhalten die folgenden Unterlagen:
Ablehnen:
Sie erhalten die folgenden Unterlagen:
Später:
Sie erhalten keine Unterlagen und können die eGov Mitteilung innert der 7-tages-Frist entweder abholen oder ablehnen.
Keine Reaktion durch den Empfänger:
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Nach dem Versand werden die folgenden Belege und Quittungen ausgestellt:
Sobald Ihre Eingabe auf der PrivaSphere Plattform eingetroffen ist, so erhalten Sie:
Die Empfängerin /der Empfänger hat nun 7 Tage Zeit die Nachricht zu öffnen.
Entsprechend der Abholung oder dem Verfall erhalten Sie:
Die Empfängerin / der Empfänger erhält normalerweise dieselben Quittungen zur Kenntnis zugestellt.
Beim Erhalt eines eGov Einschreibens erhalten Sie:
Sobald die Eingabe für Sie auf der PrivaSphere Plattform eingetroffen ist, so erhalten Sie:
Wenn Sie dieses annehmen, so erhalten Sie eine
oder wenn Sie ablehnen eine
oder nach 7 Tagen
Die Elemente der Quittungen sind:
1. Informationen zur Quittung
2. Informationen zur elektronischen Nachricht
3. Komponenten oder Informationen zu den einzelnen Komponenten der Nachricht (wenn die Nachricht nicht End-zu-End verschlüsselt ist)
4. Quittungszeitpunkt
5. Eine fortgeschrittene elektronische Signatur gemäss Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über die elektronische Signatur (ZertES, SR 943.03)
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