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Transfer von grossen Dateien bis 500MB!

Mit dem PrivaSphere Large File Transfer können grosse Datenmengen sicher verschickt werden. Die Zeiten der unsicheren Filesharing-Dienste sind vorbei.

Garantierte Herkunft, Vertraulichkeit, Authentizität sowie Integrität der Daten sind mit dem PrivaSphere Large File Transfer sichergestellt. Die Datenbewegungen werden in Ihrem PrivaSphere Konto protokolliert und sind für Sie jederzeit nachvollziehbar.


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Effizient, vertraulich und nachweisbar

Rechtsanwalt Martin Dreifuss bietet Rechtsberatung und Prozessführung an. Die sorgfältige und gewissenhafte Mandatsführung beinhaltet für ihn nicht nur die Prüfung der Prozessaussichten, sondern auch die Wahrung seines Berufsgeheimnisses in der elektronischen Korrespondenz mit Gerichten, Behörden und seiner Klientschaft - durch den konsequenten Einsatz von PrivaSphere Secure Messaging.

Martin Dreifuss ist Inhaber des bernischen Anwalts- und Notariatspatents und seit 2011 als selbstständiger Rechtsanwalt in Bern tätig.


Rechtsanwalt Martin Dreifuss bietet Rechtsberatung und Prozessführung an. Die sorgfältige und gewissenhafte Mandatsführung beinhaltet für ihn nicht nur die Prüfung der Prozessaussichten, sondern auch die Wahrung seines Berufsgeheimnisses in der elektronischen Korrespondenz mit Gerichten, Behörden und seiner Klientschaft - durch den konsequenten Einsatz von PrivaSphere Secure Messaging.

Martin Dreifuss ist spezialisiert auf Familien-, Privat-, Straf- und Verwaltungsrecht und hat im Rahmen der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV), die verschiedenen Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung geprüft und sich für PrivaSphere Secure Messaging entschieden. Ein Entscheid den er bis jetzt noch nie bereut hat. «An PrivaSphere schätze ich den kompetenten Kundendienst, die hohe Fachkompetenz bezüglich ERV sowie das gute Preis/Leistungsverhältnis» so Martin Dreifuss. «Gegenüber der Briefpost ist Secure Messaging schneller, effizienter und günstiger. Der Inhalt einer Secure Mail kann im Gegensatz zur Briefpost im Verlustfall nachgewiesen werden. Ich habe ganz einfach in der täglichen Kanzleiarbeit weniger Papierkram und bin nicht an die Öffnungszeiten der Poststelle angewiesen», so Martin Dreifuss weiter. Er sensibilisiere seine Klientschaft zum Thema Datenschutz und eMail Kommunikation, indem er ihnen die Vorzüge von PrivaSphere näherbringt und auf die Nichtgewährleistung des Anwaltsgeheimnisses bei unverschlüsselten eMails hinweist.

Auf die Frage wie er die Akzeptanz der Gerichte und Behörden für die elektronische Eingabe sieht erklärt Martin Dreifuss: «Die Akzeptanz ist noch nicht da, wo ich sie gerne hätte. Solange die Gerichte die Dossiers nicht vollständig elektronisch führen, ist der ERV für das Gerichtspersonal mit Mehraufwand verbunden. Aber trotzdem – auch die Behörden gewinnen zunehmend Routine mit dem ERV und beginnen dessen Vorzüge selbst zu schätzen. Die sichere und verbindliche Kommunikation mit Mandanten und Gerichten via PrivaSphere ist aus meiner täglichen Arbeit nicht mehr wegzudenken».

 

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Martin Dreifuss


Länggassstrasse 8
3012 Bern
Tel. 031 305 44 22
www.dreifusslex.ch

Kontaktformular
p4u.ch/dreifuss

eGov Anerkennung durch das EJPD

Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Departementsvorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD, hat PrivaSphere Secure Messaging per Verfügung als Plattform für die sichere Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren anerkannt.


Mit dem Schritt von der bisher provisorischen zur definitiven Anerkennung ist ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte des el. Rechtsverkehrs vollbracht und auch für die PrivaSphere AG. Dieses bundesrätliche Bekenntnis zum modernen, elektronischen Behördenverkehr schafft Vertrauen bei Anwendern und Bürgern. Sie beflügelt viele Behörden-Projekte, die auf dieser Basis den elektronischen Rechtsverkehr ausbauen und effizienter gestalten wollen – z.B. mit der Integration in amtsspezifische Abläufe und Geschäftsverwaltungssysteme.

Über die PrivaSphere Secure Messaging Plattform können elektronische Eingaben an Behörden und Gerichte gemacht werden. Darüber hinaus können die Gerichte und Behörden auch amtliche Dokumente sicher, authentifiziert und fristwahrend an Empfänger wie Kläger, Anwälte und andere Parteien versenden. Obwohl vom Regulator nicht gefordert, ist es mit PrivaSphere u.A. auch möglich, die Vertraulichkeit von Begleitdokumenten wie z.B. Abgabe- und Abholquittungen – de facto den „Beilagenverzeichnissen“ - zu schützen.

 

Über PrivaSphere


PrivaSphere AG ist die führende Schweizer Plattform für sichere eMail. PrivaSphere wurde im Oktober 2002 gegründet. Mit PrivaSphere können Unternehmen aller Grössen und aus den verschiedensten Branchen spontan sicher via Internet kommunizieren ohne Installation von Software oder Hardware und ohne in eine eigene eMail-Sicherheits-Infrastruktur investieren zu müssen. PrivaSphere wurde im Jahr 2004 mit dem CTI Start-Up Label der schweizerischen Förderagentur für Innovation ausgezeichnet und ist Preisträger des Swiss Technology Awards sowie ISO 27‘001:2013 zertifiziert. PrivaSphere ist die erste eidgenössisch anerkannte, sichere eMail-Zustellplattformtechnologie. Auf PrivaSphere Technologie basiert u.a. die SecureMail Lösung der BEKB, der elektronische Behördenverkehr der meisten elektronisch erreichbaren Bundesämter, der eGov E-Mail Service des Kantons St. Gallen (IG KOMSG), des AFI Thurgau, Kanton Tessin, die gesamte Kantonale Verwaltung und alle 21 Gemeinden des Kantons Appenzell Ausserrhoden, der Stadt Zürich (OIZ), des Kantons Schaffhausen (KSD), des Kantons Zug, der LafargeHolcim und diverse weitere.

Links zum elektronischen Rechtsverkehr:

272.1 Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (VeÜ-ZSSV)https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20100599/index.htmlVerordnung des EJPD vom 16. September 2014 über die Anerkennung von Plattformen für die sichere Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren (Anerkennungsverordnung Zustellplattformen)” (SR 272.11).https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20132521/index.htmlVerordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens (VeÜ-VwV, 172.021.2)https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20100598/index.htmlAnforderungen an Plattformen für die sichere Zustellung im Rahmen von rechtlichen Verfahren (Kriterienkatalog Zustellplattformen)https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/staat/rechtsinformatik/e-uebermittlung/kriterienkatalog-d.pdfBundesamt für Justiz BJ: Elektronische Übermittlunghttps://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/rechtsinformatik/e-uebermittlung.html




Kontakt:

Dr. Ralf Hauser, CEO
Jupiterstrasse 49, 8032 Zürich,
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Email: p4u.ch/mail